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Wasser

Trinkwasser

Trinkwasser

Trinkwasser ist Wasser für den menschlichen Bedarf

Trinkwasser ist Wasser für den menschlichen Bedarf. Es ist Lebensmittel Nr. 1 und kann nicht ersetzt werden. Daher ist Trinkwasser sehr kostbar. Aus dem Weltraum betrachtet er- scheint die Erde wie ein blauer Planet, da 71% der Erdoberfläche von Wasser bedeckt sind. Von diesem Wasser sind jedoch 97% Salzwasser. Nur circa 3 % davon können als Trinkwasser (Süßwasser) genutzt werden. Der Pro-Kopf-Bedarf liegt bei ca. 117 Liter pro Tag.

Wasserversorgung in Zahlen

Speicherung:
Hochbehälter Burgberg V: 2.000 m³
Hochbehälter Fuchsberg V: 3.000 m³
Hochbehälter Baunsberg V: 500 m³
Hochbehälter Kammerberg (GWW) V: 3000 m³

Brunnen:
Tiefbrunnen I Tiefe: 203 m
Tiefbrunnen II Tiefe: 221m
Tiefbrunnen IV Tiefe: 234 m

Wasserförderung und Verkauf im Jahr 2013:
Eigenförderung: 451.000 m³/a
Zukauf GWW: 870.000 m³/a
Wasserverkauf: 1.195.000 m³/a
Eigenverbrauch: 17.000 m³/a
Wasserverluste: 6,3 %
Pro-Kopf-Bedarf ca. 117 Liter pro Tag

Leitungsnetz:
Länge Trinkwasserversorgungsnetz ca. 187 km,
6.761 Trinkwasserhausanschlüsse

1m³ Trinkwasser entspricht 119 Kisten Mineralwasser mit 12 Flaschen á 0,7 Litern. Die aktuellen Preise finden Sie unter . Darin enthalten sind alle Kosten wie Pump- und Förderkosten, Speicherung in Hochbehältern, Lieferung bei Tag und Nacht mit ausreichendem Druck und Menge, Brandschutz, Hygieneuntersuchungen, Bereitschaftsdienst des Personals, Service usw.

Wasserhärte

Baunataler Wasser von guter Qualität

Verbraucherinformation zum Baunataler Trinkwasser nach § 21 der Trinkwasserverordnung

Zuletzt am 15.02.2022 wurde das Baunataler Trinkwasser entsprechend den Vorgaben der Trinkwasserverordnung durch ein akkreditiertes Labor untersucht. Es kam zu keinen Grenzwertüberschreitungen und Beanstandungen. Das Baunataler Trinkwasser entspricht somit voll und ganz den Anforderungen der Trinkwasserverordnung und kann somit bedenkenlos getrunken werden.

Das Baunataler Trinkwasser bedarf keiner Aufbereitung, somit werden auch keine Aufbereitungsstoffe zugegeben. Natürliche Inhaltsstoffe wie Calcium und Magnesium, die der menschliche Körper für eine gesunde Ernährung benötigt, sind vorhanden. 

Einen Überblick über den nach Trinkwasserverordnung durch das Gesundheitsamt der Region Kassel festgelegten Parameterumfang sowie die zugehörigen Analysenergebnisse können die Verbraucher im Bereich Wasseranalyse einsehen.

Am 15.02.2022 wurde im Rahmen der routinemäßigen Trinkwasseruntersuchung folgende Wasserhärte in Baunatal festgestellt:

BeprobungsstelleGesamthärte dHHärtebereich
Altenbauna, Kindergarten Albert-Einstein-Straße11,62
Altenbauna, AquaPark11,72
Altenritte, Vereinshaus Ritterstraße 111,82
Großenritte, Erich-Kästner-Schule11,72
Großenritte, Kindergarten Schulstraße11,82
Hertingshausen, RATIO-Markt11,72
Guntershausen, Marie-Behre-Heim12,52
Kirchbauna, Kläranlage12,42
Rengershausen, Kindergarten Dorothea-Viehmann-Straße 3112,42

Härtebereich des Trinkwassers

Härtebereich des Trinkwassers nach dem Waschmittelgesetz vom 01.02.2007:

Gesamthärte dHHärtebereich nach dem Waschmittelgesetz
bis 8,41 (weich)
8,4 bis 142 (mittel)
mehr als 143 (hart)

Je nach Härtebereich wird vom Waschmittelhersteller die Dosierung des Waschmittels empfohlen. Je kleiner der Härtebereich, desto sparsamer kann das Waschmittel dosiert werden. Wir bitten Sie, dies bei der Einstellung Ihrer wasserverbrauchenden Haushaltsgeräte (Waschmaschine, Spülmaschine) zu berücksichtigen. 

Wasseranalyse

Verbraucherinformation zum Baunataler Trinkwasser nach § 21 der Trinkwasserverordnung

Die Trinkwasserverordnung 2001 (TrinkwV) regelt in § 21 die Informationspflichten des Wasserversorgers gegenüber dem Verbraucher in der Stadt Baunatal. Durch das Gesundheitsamt der Region Kassel wurde der jährlich wiederkehrende Parameterumfang in einem Probenahmeplan geregelt. Jährlich werden mindestens 36 Trinkwasseruntersuchungen mit einem unterschiedlichen Parameterumfang durchgeführt.

Am 30.08.2022 wurde am Vereinshaus in Altenbauna (Ritterstraße 1, 34225 Baunatal) eine Trinkwasseruntersuchung mit folgendem Ergebnis durchgeführt.

 

Das Baunataler Trinkwasser bedarf keiner Aufbereitung, somit sind auch keinerlei Aufbereitungsstoffe im Trinkwasser vorhanden.“

Die Untersuchung des Baunataler Trinkwasser erfolgte entsprechend den Vorgaben der Trinkwasserverordnung durch ein akkreditiertes Labor. Es kam zu keinen Grenzwertüberschreitungen und Beanstandungen. Das Baunataler Trinkwasser entspricht somit voll und ganz den Anforderungen der Trinkwasserverordnung und kann somit bedenkenlos getrunken werden.

Die Untersuchung auf „Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe und Biozidprodukt-Wirkstoffe Einzelstoffe“ bzw. „Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe und Biozidprodukt-Wirkstoffe in Summe liegen unterhalb der Bestimmungsgrenze nach Rohwasseruntersuchungsverordnung, somit ist eine desbezügliche Untersuchung nach TrinkwV nicht notwendig. Die untersuchten Parameter sowie deren Bestimmungsgrenzen nach Rohwasseruntersuchungsverordnung können sie in nachfolgender PDF-Datei einsehen. 

 
 

Wasserzähler

Einbau von elektronischen Funkwasserzählern

© Onidji – stock.adobe.com

In der Stadtverordnetenversammlung am 09.12.2019 wurde der I. Nachtrag und am 28.09.2020 der III. Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Baunatal vom 10.12.2018 beschlossen. Eine wesentliche Änderung ist, dass künftig elektronische Funkwasserzähler zum Einsatz kommen werden.

Die Stadtwerke Baunatal haben ab März 2020 im gesamten Stadtgebiet begonnen die herkömmlichen mechanischen Wasserzähler auf elektronische Funkwasserzähler umzurüsten. Die Umrüstung erfolgt/erfolgte in den Jahren 2020 bis 2022 und wird im Auftrag Stadt Baunatal durch die Firma Wabtec, St. Peter-Ording, bzw. Mitarbeiter der Stadt Baunatal durchgeführt. Die Mitarbeiter weisen sich durch einen von der Stadt Baunatal ausgestellten Ausweis aus.

Die neuen Wasserzähler übertragen die Zählerstände per Funk. Dies ermöglicht der Stadt Baunatal, einen noch besseren Service anzubieten. Die für die jährliche Verbrauchsabrechnung nötigen Wasserzählerstände müssen nicht mehr abgelesen und an die Stadt gemeldet werden, auch Ableser werden in der Regel nicht mehr bei Ihnen vorbeischauen. Ihnen entfallen somit längere Wartezeiten. Die elektronischen Funkwasserzähler werden ausschließlich von den Beschäftigten der Wasserversorgung der Stadt Baunatal im Vorbeifahren per Funk ausgelesen. Das ungestörte Signal reicht bis zur Straße und kann daher nur empfangen werden, wenn man sich in der näheren Umgebung des Hauses befindet.

Von den neuen Wasserzählern geht durch ein Gutachten belegt keine Gefahr für die Gesundheit aus. Es werden ausschließlich Zählerverbrauchsdaten wechselnd verschlüsselt übertragen, so dass die Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung eingehalten werden.

Soweit bei Ihnen noch kein neuer Funkwasserzähler eingebaut wurde, werden die Mitarbeiter der Stadt Baunatal oder die beauftragte Firma Wabtec Sie kontaktieren und den Zählerwechsel nach Terminvereinbarung im Anschluss durchführen.

Ferner können die elektronischen Funkwasserzähler nach der gesetzlichen Eichfrist von 6 Jahren durch Stichprobenverfahren bis zu einer Eichfrist von insgesamt 12 Jahren verlängert werden. Der durch die Stadt Baunatal veranlasste Wasserzählerwechsel ist für den Grundstückseigentümer kostenlos.

Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung

Die Stadt Baunatal erfüllt nach Art. 14 DS-GVO ihre Informationspflicht, indem wir Ihnen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten mit folgenden Inhalten mitteilen:

  1. Zwecke der Datenverarbeitungen sowie Rechtsgrundlage:
    • zur Abrechnung der verbrauchten/zur Verfügung gestellten Wassermenge auf Basis von Art. 6 I 1 lit. e) DS-GVO i. V. m. §§ 10, 11, 31 der jeweils gültigen Wasserversorgungssatzung (WVS) i. d. R. einmal pro Jahr
    • zur Erfüllung der Lieferverpflichtung auf Basis von Art. 6 I 1 lit. e) DS-GVO i. V. m. § 3 I HDSIG i. V. m. § 7 WVS
    • zur Lokalisierung von Leckagen und Rohrbrüchen auf Basis Art. 6 I 1 e) DS-GVO, § 3 Abs. 1 HDSIG i. V. m. § 50 III WHG; § 36 I Nr. 1 HWG; § 5 WVS anlassbezogen sowie im Rahmen der turnusmäßigen Wassernetzüberprüfung
    • zur Sicherstellung der Trinkwasserqualität auf Basis von Art. 6 I 1 e) DS-GVO, § 3 I HDSIG i. v. m. § 4 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) anlassbezogen sowie im Rahmen der turnusmäßigen Wassernetzüberprüfung
  2. Kategorien personenbezogener Daten:
    Veranlagungsgrundstück und Zählernummer des eingebauten Zählers
    Daten, die per Funk übertragen werden:
    aktueller Zählerstand, aktueller Durchfluss, Zählerstand zum Monatsende des Vormonats, Datum letzter Tag des Vormonats, Rückflussvolumen, Fehlercode (letzten 3 Tage), Wassertemperatur
    Daten, die im Zähler gespeichert werden und vor Ort am Zähler ausgelesen werden können:
    Daten der letzten 1024 Tage Zählerstände, Fehlercodes: Prüfsumme, Hardware-Temperatur, Hardware-Durchfluss, Leckage Erkennung, Rückflussvolumen, Luft in Leitung, Batterie schwach, unterdimensionierter Zähler, kein Verbrauch, hohe Mediumtemperatur, Frostgefahr, Zugriff auf metrologisches Protokoll, Messinterferenz, System-Reset, Anwendungsfehler, Überlastung der Kommunikation
  3. Empfänger der Daten:
    Stadt Baunatal
  4. Dauer der Speicherung:
    Die Zählernummern und Zählerstände werden dauerhaft im Abrechnungsprogramm XAP gespeichert. Personenbezogene Daten werden nur solange gespeichert, wie sie benötigt werden. Im Datenspeicher der Funkwasserzähler werden die Daten nach 1024 Tagen gelöscht.
  5. Die personenbezogenen Daten stammen aus den folgenden Quellen:
    ausschließlich aus dem jeweiligen Funkwasserzähler
  6. Profiling und Direktwerbung:
    Die Stadt Baunatal erstellt über die Nutzung der Wasserzählerdaten keine personenbezogenen Profile und nutzt die Daten auch nicht für personenbezogene Direktwerbung.
  7. Im Hinblick auf die Verarbeitung der personenbezogenen Daten bestehen Rechte auf:
    Auskunft (Art. 15 DS-GVO), Berichtigung (Art. 16 DS-GVO), Löschung (Art. 17 DS-GVO) und Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) durch denjenigen, von dem die Daten erhoben werden
  8. Es besteht ein Beschwerderecht (Art. 77 DS-GVO) bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI),
    Beschwerdeformular: https://datenschutz.hessen.de/service/beschwerde,
    Kontaktdaten: https://datenschutz.hessen.de/ueber-uns/kontakt.

Widerspruch gegen die Datenverarbeitung:
Die betroffene Person hat gemäß Art. 21 DS-GVO das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten unter Einsatz eines Funkwasserzählers einzulegen. Dabei handelt es sich nicht um ein bedingungsloses Widerspruchsrecht. Die betroffene Person hat die Gründe für den Widerspruch darzulegen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben müssen. Betroffene Personen im Sinne von Art. 21 DS-GVO und damit widerspruchsberechtigt können nur Personen sein, die in der über den Funkwasserzähler versorgten Wohneinheit leben, unabhängig davon, wer Anschlussnehmer des Wasserversorgers ist. Im Rahmen einer Interessenabwägung kann einem Widerspruch nur stattgegeben werden, wenn keine zwingenden schutzwürdigen Gründe für die Verarbeitung durch den Wasserversorger vorliegen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen.

Kontaktdaten
Verantwortlich für die Verarbeitung:
Bürgermeisterin Manuela Strube Marktplatz 14, 34225 Baunatal, Telefon 0561 4992-0.
Behördlicher Datenschutzbeauftragter:

PROLIANCE GmbH
www.datenschutzexperte.de
Leopoldstr. 21
80802 München
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Weitere wichtige Informationen (FAQ)

Ablesehinweise zum Ultraschallwasserzähler Typ 173, der Fa. Diehl

Auf der Frontplatte des Wasserzählers befindet sich ein optischer Taster. Mit diesem Taster kann die Anzeigeschleife (siehe unten) weitergeschaltet werden.
Um die Batterie zu schonen fällt der Wasserzähler bei Bedienpausen von ca. 4 Minuten in den Schlafmodus (Anzeige aus), mit einem Druck auf den optischen Taster kann er geweckt werden.
Nach der Aktivierung wird zunächst eine Prüfung der Anzeige (alle Symbole) durchgeführt, dann das Gesamtvolumen für min. 10 s angezeigt. Danach kann die Anzeigeschliefe (siehe unten) ausgewählt werden.

Anzeigeschleife des Wasserzählers (jeweils kurzer Druck auf optischen Taster):
01. Aktuelles Gesamtvolumen (m³)
02. Batterielebensdauer (Enddatum)
03. Softwareversion
04. Aktueller Durchfluss (m³/h)
05. Fehlercode 

Eine regelmäßige Kontrolle (z. B. monatlich) des aktuellen Gesamtvolumens (Zählerstand) ist ratsam, um einen möglichen Mehrverbrauch durch geändertes Nutzungsverhalten oder Leckagen in ihrem Leitungssystem zu erkennen.
Sofern das Anzeigesymbol „Wasserhahn“ im Display am unteren linken Rand aufleuchtet, sollte Ihre Hausinstallation hinter dem Wasserzähler auf Leckagen (tropfender Wasserhahn, durchlaufender Toilettenkasten, schadhafte Leitung usw.) überprüft werden.

Warum haben sich die Stadtwerke Baunatal für elektronische Funkwasserzähler entschieden?

Die Stadt Baunatal ist nicht nur dafür verantwortlich, Wasser in einwandfreier Qualität zu liefern, sondern ist auch verpflichtet, eine verlässliche Verbrauchsabrechnung durchzuführen. Diese ist umso genauer, wenn die Verbrauchsmengen auch exakt gemessen werden. Hierfür gibt es innovative Technologien, die in der Lage sind, noch genauere Messergebnisse als bisher zu liefern. Sie führen auch zu einer Vereinfachung des Verfahrens für Sie als Hauseigentümer und zu einer effizienteren Datenverarbeitung in unserem Hause.

Der neue Zähler hilft darüber hinaus dabei Prozesse zu optimieren und letztendlich Zeit sowie personelle Ressourcen zu sparen, um Ihnen bei gleichbleibender Qualität eine sichere Trinkwasserversorgung zu einem fairen Preis zu gewährleisten.

Funktion des elektronischen Funkwasserzählers

Die Ultraschall-Technologie in den neuen Funkwasserzählern gewährleistet genaueste Messergebnisse. Selbst kleinste, unkontrolliert abfließende Wassermengen (z. B. durch Leckage oder defekte Toilettenspülung) werden erfasst und auf dem Display angezeigt. Weiterhin wird, von außen nicht beeinflussbar, ein Funkprotokoll mit folgendem Dateninhalt gesendet: Zählernummer, tagesaktueller Verbrauchsstand (kein Durchfluss), Verbrauchsstand des Vormonatsletzten und eventuelle Fehlermeldungen (Leckage, Rohrbruch, Rückwärts, Trocken oder Defekt). Anhand dieser Daten kann eine stichtagsgenaue Ablesung der Zähler erfolgen und so u. a. Wasserverluste durch Leckagen, Rohrbrüche oder auch Verkeimungsherde durch evtl. Rückführung von Wasser durch eine Verbrauchstelle festgestellt werden.

Umweltschonend durch Langlebigkeit

Die bisher verwendeten mechanischen Wasserzähler wurden regelmäßig alle 6 Jahre wegen Ablaufs der Eichfrist ausgetauscht. Die neuen elektronischen Funkwasserzähler enthalten keine beweglichen Teile, sind also frei von Verschleiß und können somit bis zu 12 Jahre (Lebensdauer der fest eingebauten Batterie) in Betrieb bleiben.

Weniger Aufwand und verlässliche Daten

Mit dem Einbau des elektronischen Funkwasserzählers entfällt für Sie als Hauseigentümer grundsätzlich die jährliche Übermittlung von Zählerständen. Denn diese werden von der Stadt Baunatal in der Regel einmal in der ersten bis vierten Kalenderwoche des Folgejahres per Funksignal im Vorbeifahren ausgelesen. Durch diese Art der Erfassung und Weiterverarbeitung Ihrer Zählerdaten sind Ablese-, Übermittlungs- und Erfassungsfehler so gut wie ausgeschlossen.

Datensicherheit

Der Schutz Ihrer Daten ist der Stadt Baunatal sehr wichtig. Der im Rahmen einer Ausschreibung ausgewählte elektronische Funkwasserzähler der Firma Diehl entspricht allen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Das vom Wasserzähler gesendete Datenpaket ist selbstverständlich wechselnd verschlüsselt.

Die Entschlüsselung der gesendeten Daten kann nur über den individuellen „Schlüssel" des Wasserzählers im Computersystem der Stadt Baunatal in Verbindung mit der Kundennummer in der dazu benötigten Auslesesoftware erfolgen. Danach wird die Zählernummer mit dem dazugehörigen Zählerstand der jeweiligen Adresse zugeordnet und schließlich die Verbrauchsabrechnung erstellt.

Technische Merkmale des Zählers

Der Zähler sendet Funksignale in einer Dauer von nur 4 Millisekunden (0,004 Sekunden). Die Maximalleistung liegt mit 7 Milliwatt (0,007 Watt) deutlich unter der Leistung eines schnurlosen Telefons (DECT-Standard) mit 250 Milliwatt oder eines Babyphons (ca. 10 Milliwatt).

Was kostet der Austausch?

Durch den Wasserzählertausch entstehen Ihnen keinerlei Kosten. Wie die herkömmlichen mechanischen Wasserzähler befinden sich auch die neuen elektronischen Funkwasserzähler im Eigentum der Stadt Baunatal.

Ändert sich die Wasserzählergebühr mit dem Einbau der Funkwasserzähler in 2020 und 2021?

Nein, Sie als Anschlussnehmer zahlen wie bisher die in der Wasserversorgungssatzung festgelegte monatliche Zählermessgebühr.

Welche Zählerstände muss ich nach dem Tausch des Zählers noch melden?

Mit dem Einbau des elektronischen Funkwasserzählers entfällt für Sie die jährliche Meldung des Zählerstandes. Das bedeutet, dass Sie uns für das Jahr, in dem der neue elektronische Funkwasserzähler bei Ihnen eingebaut wurde, diesen Zählerstand nicht melden müssen. Denn beim Ausbau des alten, mechanischen Wasserzählers wird der Zählerstand durch den Monteur bis zu diesem Zeitpunkt notiert und uns mitgeteilt. Der Wasserverbrauch ab diesem Zeitpunkt bis zum Stichtag der Abrechnung wird dann per Funk ausgelesen.

Für eventuell vorhandene private Zwischenzähler (z. B. Gartenbewässerung, Stallzähler etc.) gilt diese Regelung nicht, da diese Zähler nicht durch die Stadt Baunatal ausgetauscht werden.

Kann ich meinen Wasserverbrauch auch selbst kontrollieren?

Der Zählerstand des neuen elektronischen Funkwasserzählers ist als digitaler Wert ablesbar. Aus Gründen der Überwachung Ihrer Verbrauchsanlage, empfehlen wir Ihnen daher, regelmäßig das Display des Zählers zu Kontrollzwecken abzulesen. Die Ablesehinweise zum Funkzähler finden Sie auf der Homepage der Stadt Baunatal (www.baunatal.de) unter der Rubrik Leben in Baunatal/Bauen & Wohnen/Stadtwerke/Wasser.

Für weitere Fragen zu den neuen elektronischen Funkwasserzählern stehen Ihnen unsere Mitarbeiter unter der Telefonnummer: 0561 4992-0 oder E-Mail: vrbrchsbrchnngstdt-bntld gern zur Verfügung.

Tipps zum Sparen von Wasser

Gründe zum Wassersparen gibt es viele. Vor allem hilft es der Umwelt und ist im eigenen Haushalt natürlich auch gut für den Geldbeutel.

Badezimmer

  • Duschen statt Baden
  • Beim Zähneputzen ein Zahnputzglas verwenden, statt minutenlang Trinkwasser ungenutzt in den Ausguss laufen zu lassen
  • Tropfende Wasserhähne undichte Spülkästen reparieren
  • Einhandmischer und Elektronikarmaturen zum Mischen von kaltem und warmen Wasser verwenden
  • Durchflussbegrenzer zum Senken der Wassermengen einbauen
  • Spartaste an der Toilettenspülung verwenden
  • Toilette mit Regenwasser spülen


Küche

  • Nur so viel Wasser in den Topf geben, wie für die Zubereitung benötigt wird
  • Getränke nicht unter fließendem Wasser kühlen
  • Abwaschen oder Vorspülen nur in der Waschschüssel und nicht unter laufendem Wasser
  • Spülmaschinen helfen Wasser sparen
  • Wasch- und Spülmaschine nur voll beladen in Betrieb setzen


Draußen

  • Zum Blumengießen Regenwasser verwenden
  • Rasen nicht jede Woche mähen - ein kurzer Rasen trocknet schnell aus
  • Rasen nicht sprengen oder bewässern
  • Pflanzen erst gießen, wenn die Sonne nicht mehr am Himmel steht, um schnelles trocknen und erneutes gießen zu verhindern

Gartenwasserzähler

Alle Informationen zum Gartenwasserzähler finden Sie unter .