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Den Begriff Abwasser definiert in der Bundesrepublik Deutschland § 54
Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585). Danach
ist Abwasser das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder
sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser und das bei
Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das von
Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt
abfließende Wasser (Niederschlagswasser).
Abwasser wird heutzutage über die Kanalisation zur Kläranlage abgeleitet
und dort mechanisch, biologisch und gegebenenfalls chemisch behandelt und
danach in die Gewässer eingeleitet.
Abwasser ließ man in früheren Zeiten im Boden versickern, in
Jauchegruben laufen oder man leitete über Klärgruben in Bäche und Flüsse ein.
Oftmals liefen auch Küchenabwässer über die Kandel zum nächsten Regeneinlauf
und somit auch in den Bach. So war früher die Abwassersituation auch in unserer
Stadt mit den damals sieben selbstständigen Dörfern geregelt.
Mit der Ansiedlung des VW-Werkes begann auch gleichzeitig die
Entwicklung zur Stadt, und es wurden ab Ende der Fünfziger Jahre grundlegende
Entscheidungen getroffen, die das heutige Entwässerungssystem der Stadt ausmachen.
Da die Abwasserentsorgung idealerweise im Freigefälle erfolgt, sind die topografischen Verhältnisse oftmals entscheidend für die abwassertechnische Entwicklung einer Stadt und führen häufig zu interkommunaler Zusammenarbeit.
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